Diese optionale Kennzeichnung der Griffrohre ist für sehbehinderte Menschen erkennbar. Der Bedienkomfort an einer Paniktür nach EN 1125 erhöht sich, da die leichtgängige Türöffnung an der Schlossseite und nicht an der Bandseite ausgeübt wird. Auszug aus der öNORM B 1600:2017-04: ...durch eine taktile Kennzeichnung der Panikverschlüsse gemäß öNORM EN 1125 an der Schlossseite des Gehflügels ist auch für blinde und sehbehinderte Menschen leichter erkennbar, wo die geringste Bedienkraft zu erwarten ist.